Umweltbundesamt (UBA)

Logo Umweltbundesamt (UBA)Das Umweltbundesamt ist seit seiner Gründung im Jahr 1974 Deutschlands zentrale Umweltbehörde und befasst sich seither - zum Schutz von Mensch und Umwelt – auch mit Ressourcenschutz und mit der Steigerung der Ressourceneffizienz in der betrieblichen Produktion. Es setzt damit seinen gesetzlichen Auftrag um, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie weitere Bundesministerien in Fragen des Umweltschutzes wissenschaftlich zur beraten und die Öffentlichkeit - auch die Fachöffentlichkeit – über den Umweltschutz adäquat zu informieren.

Das Amt war und ist deshalb wesentlich bei der Erstellung des Ressourceneffizienzprogramms der Bundesregierung sowie an dessen Umsetzung beteiligt. Zudem ist das Umweltbundesamt die nationale Koordinationsstelle für die Weiterentwicklung des Standes der Technik im sogenannten Sevilla-Prozess der Europäischen Union, der für die europäische Verbreitung von Verfahren und Anlagen zur betrieblichen Ressourceneffizienzsteigerung unabdingbar ist. Dazu wird über die Verabschiedung europäisch harmonisierter, genehmigungsrechtlich verbindlicher Merkblätter über die Best-Verfügbaren-Techniken (BVT) die europäische Industrieemissions-Richtlinie umgesetzt. Dafür stehen im Amt knapp zwei Dutzend BranchenexpertInnen zur Verfügung. Aktuelle, übergreifende Schwerpunkte sind derzeit Themen wie beispielsweise die industrielle Abwärmenutzung, die Steigerung der Ressourceneffizienz bei der Rohstoffgewinnung oder das nachhaltige Bauen.

Im Rahmen seiner fachlichen Branchenkompetenz bewertet das Umweltbundesamt Fördermaßnahmen zur Steigerung der Material- und Energieeffizienz sowie zur Minderung umweltbelastender Emissionen, die bei der Deutschen Umweltstiftung, beim Bundesforschungsministerium oder im eigenen Umweltressort eingehen.

Das Umweltinnovationsprogramm (UIP) ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Ziel des UIP ist es, innovative Umwelttechnologien, darunter ressourceneffiziente Produktions- und Verarbeitungsprozesse, in die Praxisanwendung zu bringen. Als Spitzenförderprogramm unterstützt das UIP seit 1979 herausragende Demonstrationsvorhaben in Deutschland, die den Stand der Technik in einer Branche weiterentwickeln und anderen Unternehmen der gleichen Branche oder branchenübergreifend aufzeigen, wie innovative Technik zu einer Umweltentlastung führen kann.

Das UIP stellt ein wichtiges Bindeglied zwischen der Erforschung und Entwicklung von Umwelttechnik einerseits und ihrer Marktdurchdringung andererseits dar. Ökologisch und ökonomisch erfolgreiche Demonstrationsvorhaben liefern anderen Unternehmen einen Anreiz, Umwelt entlastende Technik einzusetzen oder eigene Prozesse unter Umweltschutzaspekten weiterzuentwickeln. Davon profitiert die Wirtschaft und die Umwelt, denn Unternehmen, die auf innovative Techniken setzen, reduzieren ihren Ressourcen- und Energieeinsatz und somit ihre Kosten. Darüber hinaus eröffnen innovative Techniken Chancen am Markt.

Mit dem UIP wurden bislang seit 1979 etwa 780 innovative Vorhaben mit über 1,16 Mrd. € gefördert. Das Umweltbundesamt begutachtet die Projektanträge und begleitet die Vorhaben fachlich. Mehr zum Förderprogramm finden Sie unter www.umweltinnovationsprogramm.de.

Kontakt

Umweltbundesamt

Wörlitzer Platz 1

06844 Dessau-Roßlau
 

Herr Hermann Keßler

Leiter des Fachgebiets Ressourcenschonung, Stoffkreisläufe, Mineral- und Metallindustrie

Tel.: +49 340-2103-3563

E-Mail: hermann.kessler@remove-this.uba.de